VORSORGENDE RECHTSBERATUNG
"Unserer Kompetenz für Ihr gutes Recht"
Worum geht es?
Die Überlegung evtl. einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wird in der Regel (erst) dann angestellt, wenn unangenehme Situationen, Konflikte unmittelbar bevorstehen oder bereits entstanden sind, wie z. B. bei
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Streitigkeiten innerhalb der Familie, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft;
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Probleme nach einem Autokauf, nach dem Kauf oder Bau eines Hauses, (vertragliche Streitigkeiten, Mängel);
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bevorstehender oder bereits erfolgter Trennung von Eheleuten;
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einem Pflegefall in der Familie;
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einem Todesfall;
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Häufig wird dann festgestellt, dass es leider versäumt worden war, wichtige Fragen, die sich jetzt stellen, vorher zu klären, bedeutsame Angelegenheiten vorher zu regeln, ganz allgemein gesprochen, Problembewusstsein für solche beispielhaft dar-gestellten Fälle überhaupt entwickelt zu haben. Unser aller Leben ist maßgeblich bestimmt durch: …
Diese aber ziehen in aller Regel entsprechende Folgen nach sich.
Inwieweit diese Sie unvorbereitet oder vorbereitet treffen können Sie selbst entscheiden und beeinflussen durch:
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rechtzeitige Regelungen,
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Klärungen und
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Gestaltungen.
Entscheidungen Entwicklungen Ereignisse
Was wir anregen:
Lassen Sie sich jetzt beraten, inwieweit hinsichtlich Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation solche Regelungen, Klärungen, Gestaltungen sinnvoll, ja vielleicht sogar notwendig wären.
Was wir bieten
Kommen Sie zu Ihrem „persönlichen Beratungscheck“; Dieser beinhaltet:
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Zunächst eine sorgfältige, gemeinsame
Analyse Ihrer persönlichen Lebensumstände im
Hinblick auf die Frage, inwieweit Beratungs
sowie ggf. Gestaltungsbedarf besteht; -
Hierauf basierend können dann
Handlungsmöglichkeiten bzw. sogar
Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt werden,
um Sie bestmöglich auf die eingangs
geschilderten Unabwägbarkeiten des Lebens
vorzubereiten; -
Insbesondere besprechen wir in diesem
Zusammenhang die in aller Regel notwendige,
jedenfalls immer sinnvolle Thematik einer
Nachlassregelung bzw. Nachlassgestaltung
sowie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung;
Lassen Sie sich also beraten, bevor es zu spät ist. Lassen Sie sich „vorsorgend“ beraten!
Warten Sie mit dem Besuch beim Rechtsanwalt nicht, bis ein „Rechtsfall“ entstanden ist. Vermeiden Sie vielmehr zusammen mit uns, dass es überhaupt zu einem „Rechtsfall“ kommt“! Dies ist unsere ausdrückliche Empfehlung, unser Anliegen und auch ein besonderer Themenschwerpunkt unserer Kanzlei „John Rechtsanwälte“: