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VORSORGENDE RECHTSBERATUNG

"Unserer Kompetenz für Ihr gutes Recht"

Worum geht es?

Die Überlegung evtl. einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wird in der Regel (erst) dann angestellt, wenn unangenehme Situationen, Konflikte unmittelbar bevorstehen oder bereits entstanden sind, wie z. B. bei

  • Streitigkeiten innerhalb der Familie, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft;

  • Probleme nach einem Autokauf, nach dem Kauf oder Bau eines Hauses, (vertragliche Streitigkeiten, Mängel);

  • bevorstehender oder bereits erfolgter Trennung von Eheleuten;

  • einem Pflegefall in der Familie;

  • einem Todesfall;

 

 

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. 
Häufig wird dann festgestellt, dass es leider versäumt worden war, wichtige Fragen, die sich jetzt stellen, vorher zu klären, bedeutsame Angelegenheiten vorher zu regeln, ganz allgemein gesprochen, Problembewusstsein für solche beispielhaft dar-gestellten Fälle überhaupt entwickelt zu haben. Unser aller Leben ist maßgeblich bestimmt durch: …

Diese aber ziehen in aller Regel entsprechende Folgen nach sich.

Inwieweit diese Sie unvorbereitet oder vorbereitet treffen können Sie selbst entscheiden und beeinflussen durch:

  • rechtzeitige Regelungen,

  • Klärungen und

  • Gestaltungen.

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Entscheidungen       Entwicklungen              Ereignisse

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Was wir anregen:

Lassen Sie sich jetzt beraten, inwieweit hinsichtlich Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation solche Regelungen, Klärungen, Gestaltungen sinnvoll, ja vielleicht sogar notwendig wären.

Was wir bieten

Kommen Sie zu Ihrem „persönlichen Beratungscheck“; Dieser beinhaltet:

  • Zunächst eine sorgfältige, gemeinsame
    Analyse Ihrer persönlichen Lebensumstände im
    Hinblick auf die Frage, inwieweit Beratungs
    sowie ggf. Gestaltungsbedarf besteht;

  • Hierauf basierend können dann
    Handlungsmöglichkeiten bzw. sogar
    Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt werden,
    um Sie bestmöglich auf die eingangs
    geschilderten Unabwägbarkeiten des Lebens
    vorzubereiten;

  • Insbesondere besprechen wir in diesem
    Zusammenhang die in aller Regel notwendige,
    jedenfalls immer sinnvolle Thematik einer
    Nachlassregelung bzw. Nachlassgestaltung
    sowie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht
    und Patientenverfügung;

Lassen Sie sich also beraten, bevor es zu spät ist. Lassen Sie sich „vorsorgend“ beraten!
Warten Sie mit dem Besuch beim Rechtsanwalt nicht, bis ein „Rechtsfall“ entstanden ist. Vermeiden Sie vielmehr zusammen mit uns, dass es überhaupt zu einem „Rechtsfall“ kommt“! Dies ist unsere ausdrückliche Empfehlung, unser Anliegen und auch ein besonderer Themenschwerpunkt unserer Kanzlei „John Rechtsanwälte“:

Vorsorgende Rechtsberatung

Gerne stehen wir für Rückfragen und Einzelheiten im Rahmen einer persönlichen Beratung zur Verfügung und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein auf Sie zugeschnittenes individuelles „Vorsorgepaket“.

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