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Im Familienrecht sind alle Rechtsbeziehungen geregelt, welche sich aufgrund von Familie, Verwandtschaft, Eheschließung oder Lebenspartnerschaft ergeben können.
Dabei geht es insbesondere um folgende Themenbereiche:
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Verlöbnis
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Eheschließung
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Scheidung
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Unterhalt (Getrenntlebenden- und Nachehelichenunterhalt)
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Ehewohnung
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Hausrat
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Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
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Versorgungsausgleich
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Verwandtschaft
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Abstammungsrecht
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Kindesunterhalt
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Elternunterhalt
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Namensrecht
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Elterliche Sorge
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Umgangsrecht
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Annahme
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Vormundschaft
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Betreuung
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Pflegschaft
Die jeweiligen verfahrensrechtlichen Bestimmungen, also Regelungen, wie entsprechende Gerichtsverfahren abzuwickeln sind, finden sich insbesondere im Gesetz über das Verfahren
in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
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Das Erbrecht befasst sich mit allen rechtlichen Fragestellungen und Folgen im Zusammenhang mit dem Tod einer natürlichen Person.
Dabei geht es zum einen um Fragen der vorsorgenden Gestaltung (Testament, Erbvertrag) sowie um Fragen der rechtlichen Vorschriften nach dem Tod.
Im Einzelnen behandeln die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht insbesondere die Themen
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Errichtung und Bedeutung letztwilliger Verfügungen
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Testament
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Ehegattentestament (gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament)
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Erbvertrag
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Öffentliches (notarielles) Testament
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Ersuchen letztwilliger Verfügungen
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Anfechtung
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Widerruf
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Erb-/Pflichtteilsunwürdigkeit
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Gestaltungsmöglichkeiten durch letztwillige Verfügungen
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Erbeinsetzung
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Vermächtnis
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Auflage
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Vor- und Nacherbschaft
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Testamentsvollstreckung
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gesetzliche Ansprüche
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Pflichtteilsansprüche
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Pflichtteilsergänzungsansprüche
Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang noch die zusätzliche Qualifikation, welche Rechtsanwalt Jürgen John als Zertifizierter Testamentsvollstrecker erworben hat.
Die Zertifizierung erfolgte und erfolgt weiterhin (alle 3 Jahre neu bei entsprechender laufender Fortbildungsverpflichtung) durch die AGT (= Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V.)
Dem erbrechtlichen Gestaltungsinstrument der Testamentsvollstreckung kommt wesentliche Bedeutung zu.
Gerade wenn es um die Umsetzung bzw. Sicherstellung von erbrechtlichen Anordnungen in Testamenten geht, ergibt sich häufig die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers nicht nur als sinnvoll, sondern geradezu zwingend. Ebenso sinnvoll aber ist es dann, entsprechend qualifizierte Personen mit einer Testamentsvollstreckung zu betrauen.
Genau diese besondere Qualifikation aber schafft die Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker.
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Aber; wie eingangs bereits erwähnt, stehen wir darüber hinaus in allen sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten gerne zu Ihrer Verfügung.
Nur sei in diesem Zusammenhang verwiesen auf Fragen des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Kaufrechts, des Arbeitsrechts bzw. allgemeine schadensersatzrechtliche Fragen, wie insbesondere beispielsweise im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.
Mediation
Übersetzt bedeutet Mediation „vermitteln“.
Allerdings ist die Aufgabe des Mediators in der Regel viel komplexer als lediglich diejenige eines beliebigen Vermittlers.
Kurz zusammengefasst könnte deshalb die Mediation wie folgt definiert werden:
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem Konfliktpartner mit Hilfe eines neutralen Dritten, welcher seinerseits keine Entscheidungsbefugnis hat, gemeinsame Entscheidungen treffen, aufgebaut auf der eigenen Sichtweise und dem eigenen Interesse und auf dem wachsenden Verständnis für die Positionen des anderen.
In einem Schlagwort könnte der Mediator deshalb sehr verkürzt auch bezeichnet werden als „Verstehensvermittler“.
Die grundlegenden Prinzipien der Mediation sind zu beschreiben mit:
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Freiwilligkeit
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Offenheit (Ergebnisoffenheit)
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Vertraulichkeit
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Informiertheit und
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Eigenverantwortlichkeit auf Seiten der Medianten
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fehlende Entscheidungsbefugnis und
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Neutralität bzw. Allparteilichkeit des Mediators
Bei der Mediation handelt es sich also um eine eigenverantwortliche Suche nach Lösungen mit der Hilfe eines neutralen Dritten.
Ein Mediationsverfahren durchläuft üblicherweise fünf Phasen.
Phase 1 – Einleitung des Mediationsverfahrens
Phase 2 – Konfliktdarstellung bzw. Themensammlung
Phase 3 – Konflikterhellung bzw. Erfassung der jeweiligen Bedürfnisse und Motive
Phase 4 – Lösungssuche
Phase 5 – Vereinbarung
Wenn Sie sich für diese Art der außergerichtlichen Konfliktbeilegung interessieren, so steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen John gerne als Ansprechpartner und für weitere Detailfragen zur Verfügung.