Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei
John Rechtsanwälte.
Wir, dh. Herr Rechtsanwalt Jürgen John, und dessen Team, versuchen gemeinsam unter einem Dach mit der in den Kanzleiräumen ebenfalls befindlichen Kanzlei Johann Späth, allerdings jeder für sich rechtlich und wirtschaftlich unabhängig voneinander ebenfalls für verschiedenste Rechtsprobleme und Fachbereiche Lösungen zu finden.
Jürgen John
UNSERE KOMPETENZ
FÜR IHR GUTES RECHT
TÄTIGKEITSBEREICHE
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im zivilrechtlichen Bereich. Das allgemeine Zivilrecht ist, als Teil des Privatrechtes, zu unterscheiden vom öffentlichen Recht, einschließlich dem Strafrecht.
Im Zivilrecht geht es um Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten, seien es natürliche oder juristische Personen.
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Dort sind die gesetzlichen Grundlagen, z. B. für vertragliche Rechtsverhältnisse, gesetzliche Schuldverhältnisse – aber vor allem auch das sogenannte Familienrecht und das Erbrecht niedergeschrieben.
FAMILIENRECHT
Im Familienrecht sind alle Rechtsbeziehungen geregelt, welche sich aufgrund von Familie, Verwandtschaft, Eheschließung oder Lebenspartnerschaft ergeben können.
ERBRECHT
Das Erbrecht befasst sich mit allen rechtlichen Fragestellungen und Folgen im Zusammenhang mit dem Tod einer natürlichen Person.
Dabei geht es zum einen um Fragen der vorsorgenden Gestaltung (Testament, Erbvertrag) sowie um Fragen der rechtlichen Vorschriften nach dem Tod.
ZIVILRECHT
Wie eingangs bereits erwähnt, stehen wir darüber hinaus in allen sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten gerne zu Ihrer Verfügung.
Nur sei in diesem Zusammenhang verwiesen auf Fragen des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Kaufrechts, des Arbeitsrechts bzw. allgemeine schadensersatzrechtliche Fragen, wie insbesondere beispielsweise im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.