Mediation
Übersetzt bedeutet Mediation „vermitteln“.
Allerdings ist die Aufgabe des Mediators in der Regel viel komplexer als lediglich diejenige eines beliebigen Vermittlers.
Kurz zusammengefasst könnte deshalb die Mediation wie folgt definiert werden:
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem Konfliktpartner mit Hilfe eines neutralen Dritten, welcher seinerseits keine Entscheidungsbefugnis hat, gemeinsame Entscheidungen treffen, aufgebaut auf der eigenen Sichtweise und dem eigenen Interesse und auf dem wachsenden Verständnis für die Positionen des anderen.
In einem Schlagwort könnte der Mediator deshalb sehr verkürzt auch bezeichnet werden als „Verstehensvermittler“.
Die grundlegenden Prinzipien der Mediation sind zu beschreiben mit:
- Freiwilligkeit
- Offenheit (Ergebnisoffenheit)
- Vertraulichkeit
- Informiertheit und
- Eigenverantwortlichkeit auf Seiten der Medianten
- fehlende Entscheidungsbefugnis und
- Neutralität bzw. Allparteilichkeit des Mediators
Bei der Mediation handelt es sich also um eine eigenverantwortliche Suche nach Lösungen mit der Hilfe eines neutralen Dritten.
Ein Mediationsverfahren durchläuft üblicherweise fünf Phasen.
Phase 1 – Einleitung des Mediationsverfahrens
Phase 2 – Konfliktdarstellung bzw. Themensammlung
Phase 3 – Konflikterhellung bzw. Erfassung der jeweiligen Bedürfnisse und Motive
Phase 4 – Lösungssuche
Phase 5 – Vereinbarung
Wenn Sie sich für diese Art der außergerichtlichen Konfliktbeilegung interessieren, so steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen John gerne als Ansprechpartner und für weitere Detailfragen zur Verfügung.